1.
Bereiche – Auswahl
- Fragestellungen zur elterlichen Sorge bei Trennung und Scheidung
- Regelung des Umgangs des Kindes mit den Eltern
- Regelung des Umgangs des Kindes mit anderen Bezugspersonen
- Fragen zu Kindeswohlgefährdung
- Fragestellungen bei Ausfall der Eltern oder eines Elternteils
- Psychologische Fragen zur Einschätzung der Auswirkung von Risiko und Schutzbedingungen des Kindes
2.
Ansatz der Gutachtenerstellung
Ansatz:
Unser diagnostisches Handeln ist entscheidungsorientiert und entwicklungsorientiert.
Wir richten uns beim Diagnostizieren an der Fragestellung des Auftraggebers aus um eine Entscheidung vorzubereiten und zu unterstützen. Wir sehen aber auch die Chancen einer lösungsorientierten (unabhängig von einer expliziten Beauftragung gemäß § 163 Abs 2 FamFG) und entwicklungsorientierten (interventionsorientierten Diagnostik) Sachverständigentätigkeit, um die Eltern zur Mitarbeit und zum Einlassen auf einen Veränderungsprozess zu motivieren, indem die Situation und die Bedürfnisse des betroffenen Kindes den Eltern nahegebracht werden (Einigungsgebot – § 156 Abs 1 FamFG).
Dabei ist auch bei der lösungsorientierten Vorgehensweise in jedem Fall das Beschleunigungsgebot des § 155 FamFG einzuhalten um Rechtschutz zu schaffen, dem kindlichen Zeitempfinden gerecht zu werden und keine irreversiblen Fakten zu schaffen. Deshalb erstellen wir Gutachten in einem Zeitraum von drei Monaten nach Beauftragung durch ein Gericht.
3.
Inhalte der Gutachtenerstellung
Abbildung 1 zeigt das Modell der rechtlichen Entscheidungsfindungsfindung im Sorge- und Umgangsrecht.
Abbildung 1: Modell der rechtlichen Entscheidungsfindungsfindung im Sorge- und Umgangsrecht
Auf dieser Grundlage untersuchen wir als Elemente und Prüfschritte der humanwissenschaftlichen Kindeswohlprüfung die rechtlichen Kindeswohlkriterien die die Eltern betreffen, die rechtlichen Kindeswohlkriterien die die Kinder betreffen, Grundbedürfnisse des Kindes und Risiko- und Schutzfaktoren des Kindes, der Eltern und der Umwelt. Abbildung 2 zeigt die Elemente unserer humanwissenschaftlichen Kindeswohlprüfung.
Abbildung 2: Elemente der humanwissenschaftlichen Kindeswohlprüfung
Die Abbildung 3 enthält eine Übersicht über die Themenbereiche, die in den genannten Prüfschritten evaluiert werden sollten.
Abbildung 3: Übersicht Themenbereiche der humanwissenschaftlichen Kindeswohlprüfung
Zu jedem Themenbereich können aus den konsensfähigen Ergebnissen der Humanwissenschaften Fragestellungen abgeleitet werden, anhand derer ein Einzelfall analysiert und evaluiert werden kann.
4.
Gliederung der Gutachtenerstellung
Gliederung:
Titelseite
Inhaltsverzeichnis
Angaben zu den beteiligten Personen
- Fragestellung(en) des Auftraggebers
- Aktenanalyse unter psychologischen Gesichtspunkten
- Psychologische Fragen (Hypothesen)
- Untersuchungsmethoden: Beschreibung der Verfahren und Begründung für ihre Anwendung im vorliegenden Einzelfall
- Ergebnisse
- Psychologischer Befund: Kombination und Gewichtung der Einzelergebnisse. Beantwortung der psychologischen Fragen und damit der Fragestellung des Auftraggebers (Diagnostische Urteilsbildung)
- Wenn gefordert: Problemlösungsvorschläge bzw. Empfehlungen für das weitere Vorgehen; evtl. Ergebnisse von (ansatzweisen) Versuchen der Problemlösung (Intervention)
- Datum, Unterschrift(en)
- Anhang: Literaturverzeichnis, evtl.: Tabellen mit zusammengefassten Testergebnissen, evtl.: Zusatzgutachten, evtl.: andere Dokumente
5.
Teilstandardisierte Verfahren
Die meisten Fragen können nicht von standardisierten psychologischen Verfahren beantwortet werden, sondern von den teilstandardisierten Verfahren, vor allem den diagnostischen Gesprächen und der Verhaltensbeobachtung.
Diagnostische entscheidungsorientierte Gespräche:
Wir verfolgen den Ansatz der entscheidungsorientierten Gesprächsführung, bei dem die Bearbeitung einer diagnostischen Fragestellung nach den Kriterien der psychologischen Wissenschaft geplant, durchgeführt und ausgewertet werden. Ziel entscheidungsorientierter Gespräche ist es, möglichst vollständig und unverzerrt die Informationen zu erheben, die für zufriedenstellende Entscheidungen nützlich sind. Dies bedeutet, dass alle notwendigen Einzelüberlegungen in einem ausführlichen Leitfaden für das Gericht einmünden. Die Leitfäden für entscheidungsorientierte Gespräche sind an der Fragestellung und den davon abgeleiteten psychologischen Fragen ausgerichtet, auf gesicherte Anforderungen gegründet, am Verhältnis von Kosten und Nutzen ausgerichtet sowie praktikabel gestaltet.
Verhaltensbeobachtung:
Bei vielen Fragestellungen ist es unbedingt erforderlich, die Probanden in ihrer natürlichen Umgebung zu beobachten. Auch Beobachtungen in der natürlichen Umgebung planen wir soweit wie möglich nach den Kriterien Wer? (Art des Beobachters), Was? ( Inhalte der Beobachtung), Wann? (Zeitraum der Beobachtung), Wie? (Art der Beobachtung). In der Regel liegt der Schwerpunkt der Verhaltensbeobachtung auf der Interaktionsbeobachtung der Familienmitglieder untereinander.
6.
Standardisierte diagnostische Verfahren
Zu den standardisierten Verfahren werden, Tests, Fragebogen, standardisierte Verhaltensbeobachtung gezählt.Testverfahren bilden die Brücke, um ins Gespräch und an entscheidungsrelevante Informationen zu kommen. Im Rahmen der Methodentriangulation können die so gewonnen Daten eine Unterstützung bei der Einordnung von Informationen geben, sie ersetzen jedoch niemals das Gespräch. Ihr Einsatz findet mit größtmöglicher Sparsamkeit statt, insbesondere werden sie nur eingesetzt, wenn andere, interaktionsorientierte Verfahren nicht geeignet sind, um die gewünschte Information, die allein der zu beantwortenden psychologischen Fragen dienen darf, zu erheben. Kommen Testverfahren zum Einsatz, wird ihr Stellenwert für das Gutachten und die Art der erhobenen Informationen dem „Probanden“ zuvor erläutert, um die Akzeptanz des gutachterlichen Vorgehens zu gewährleisten.
7.
Richtlinien für die Erstellung psychologischer Gutachten
Gutachten, die nach unseren Vorschlägen erstellt sind, entsprechen den „Richtlinien für die Erstellung psychologischer Gutachten“ der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen (1994) sowie den „Guidelines for the Assessment Process“ der European Association of Psychological Assessment (EAPA), die in deutscher Sprache als „Richtlinien für den diagnostischen Prozess“ erschienen sind. Wir erarbeiten eigene Gutachten nach dem Verfahren von Univ.-Prof. Dr. Karl Westhoff und Univ.-Prof. Dr. Marie-Luise Kluck (Westhoff, K. & Kluck, M.-L., 2014, Psychologische Gutachten schreiben und beurteilen, 6. vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, Berlin: Springer).
8.
Literatur
Schmidt, A. & Westhoff, K. (2020). Kindeswohl interdisziplinär: Empirische Ergebnisse für die juristische Praxis bei Trennung der Eltern. Baden-Baden: Nomos.
Westhoff, K. & Kluck, M.-L. (2014). Psychologische Gutachten schreiben und beurteilen (6. vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage). Berlin: Springer.
9.
Kontakt
Univ.-Prof. Dr. Karl-Josef Kluge
(Universität zu Köln, Humanwissenschaftliche Fakultät, Department für Heilpädagogik und Rehabilitation, Fachgebiet: Erziehungshilfe und sozial-emotionale Förderung)
Telefon:
02162 24606
E‑Mail:
klugekajo@yahoo.de und kluge@euroges.de
Dr. Axel Schmidt
(Diplom Betriebswirt, Diplom Psychologe)
Telefon:
0171 307 39 48
E‑Mail:
axel.schmidt@familiengutachten.eu